Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
Stand: August 2023
§1 Anwendung der AGBs
1) Diese von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Anbieterin und Eigentümerin von ImPuls-und-Training, Birgit Fassnacht, – nachfolgend Impuls-und-Training genannt und ihren Kunden – nachfolgend (geschlechtsneutral) Kunde genannt, als Dienstvertrag im Sinne der §§611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Sie sind fester Bestandteil aller Verträge zwischen Impuls-und-Training und ihren Kunden in ihrer, zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde sein spezifisch erhaltenes Angebot von Impuls-und-Training (Ganzheitliches Impuls-Training, Senioren-Begleitung sowie weitere zugehörige Konzepte) schriftlich gebucht hat, und Impuls-und-Training diese Buchung verbindlich per E-Mail annimmt. Zugleich, mit der Bestätigung der Annahme, erhält der Kunden die Rechnung übersandt.
3) Verträge können nicht für Dritte abgeschlossen werden, auch nicht als Gutschein.
Die Einzige Ausnahme hiervon ist die das Angebot “Besuchs-Zeit”, denn dieses Angebot kann nur mit den Angehörigen für eine Person (Kunde) abgeschlossen werden, für deren Besuch Impuls-und-Training engagiert wird.
4) Ein genereller Anspruch auf eine Dienstleistung von Impuls-und-Training besteht nicht.
Impuls-und-Training ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, oder wenn der Dienstvertrag aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, oder wenn es Gründe gibt, die Impuls-und-Training in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Impuls-und-Training für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Impuls-und-Training erbringt ihre Dienstleistung in der Form, als dass sie die Kunden entsprechend ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten dazu anregt und anleitet, ihr persönliches Empfinden bzw. ihren physischen und psychischen Zustand zu verbessern um eine angenehmere Lebensqualität zu erreichen. Dies erfolgt mittels Ganzheitlichem ImPuls-Training, Senioren-Begleitung sowie zugehörigen Konzepten. Hierfür bietet Impuls-und-Training ein breites Leistungsspektrum an: Programme, Kurse, Coachings, Besuche, Klang- oder Erlebnis-Reisen, Mentoring, Begleitung und weitere Arrangements.
2) Die Inhalte von Impuls-und-Training basieren auf Erfahrung, erlerntem Wissen, wissenschaftlicher Information und Intuition in vielerlei Bereichen. Impuls-und-Training ist berechtigt diejenigen Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen, sofern der Kunde hierüber keine Entscheidung trifft.
3) Impuls-und-Training folgt dabei nicht ausschließlich einer festgelegten Struktur. Der Ablauf ist unkonventionell. Daher können Art, Dauer und Elemente der Inhalte von Impuls-und-Training beliebig variiert werden, auch während der Durchführung. Ein Anspruch des Kunden auf spezifische Elemente oder Themen, sportliche, mentale, spirituelle Elemente, Spielelemente oder der Unterrichtung von Elementen, die bestimmten, gängigen Thesen oder einem bestimmten Forschungsstand folgen, besteht nicht.
Soweit der Kunde die Anwendung diese beschriebenen Methoden ablehnt oder ausschließlich nach einer derzeit “einzig richtigen wissenschaftlichen Methode” trainiert und begleitet werden möchtet, hat er dies vorab Impuls-und-Training gegenüber zu erklären.
4) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Kunden.
5) Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Ausübung der Heilkunde (siehe §3 Rechtliche Hinweise) findet ausdrücklich nicht statt.
§3 Rechtliche Hinweise
1) Die Dienstleistungen von Impuls-und-Training stellen ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde (gemäß Heilpraktiker-Gesetz) dar.
Demnach darf Impuls-und-Training keine Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellen, heilen oder lindern und übt diese Tätigkeit auch nicht im Dienste von anderen aus. Impuls-und-Training darf keine Krankschreibung vornehmen und keine Medikamente verordnen.
2) Das Leistungsangebot von Impuls-und-Training dient der Anregung und Anleitung zur Verbesserung der Lebensqualität. Insbesondere bei akuten körperlichen oder psychischen gesundheitlichen Problemen wird dem Kunden dringend empfohlen, einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker aufzusuchen. Die Teilnahme an der Dienstleistung von Impuls-und-Training ersetzt nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Begleitend zu Schulmedizin, Psychotherapie oder Heilkunde kann der Kunde gerne an der Dienstleistung von Impuls-und-Training teilnehmen. Dies kann positive Effekte haben, dennoch darf und kann Impuls-und-Training keine Heilversprechen abgeben.
3) Der Kunde trägt während der gesamten Dienstleistung die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Trainings- und Begleitungs-Termine. Die Teilnahme an der Dienstleistungen von Impuls-und-Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
§4 Haftung und Urheberrecht
1) Die Nutzung einer Dienstleistung von Impuls-und-Training erfolgt für den Kunden auf eigene Gefahr. Impuls-und-Training schließt jegliche Haftung für Schäden jeglicher Art eines Kunden aus, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch Impuls-und-Training zustande gekommen sind.
2) Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle, Verletzungen und Sachschäden, die im Rahmen der Teilnahme am Leistungsangebot von Impuls-und-Training sowie auf dem Weg zu bzw. vom Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsort auftreten können, zu versichern.
3) Ausgegebenes Schulungsmaterial erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und allgemeine Anerkennung.
4) Grundsätzlich ist der Kunde NICHT berechtigt, ausgegebenes Schulungsmaterial zu vervielfältigen und/oder an Dritte weiterzureichen. Das Urheberrecht von Impuls-und-Training ist zu achten.
§5 Mitwirkung des Kunden
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Das Impuls-Training und die Senioren-Begleitung sind in den meisten Fällen jedoch nur bei aktiver Mitwirkung des Kunden sinnvoll. Dies gilt insbesondere bei der Teilnahme an Übungen, Spielen, Aufgaben und anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang der weiteren Dienstleistung im Sinne des Kunden bestimmend sein.
3) Gesundheitliche Einschränkungen oder Schwangerschaften sind Impuls-und-Training vor Beginn des Termines mitzuteilen. Impuls-und-Training ist berechtigt, einzelne Kunden von der Teilnahme am Gruppentraining auszuschließen.
4) Auch ist Impuls-und-Training berechtigt, das Impuls-Training und die Senioren-Begleitung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Kunde die Trainingsinhalte und Methoden verneint.
5) Auch der Kunde hat das Recht, das Impuls-Training und die Senioren-Begleitung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Termin und schriftlich erfolgen.
§6 Honorar von Impuls-und-Training
1) Impuls-und-Training hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar wird individuell zwischen Impuls-und-Training und dem Kunden vereinbart. Alle anderen Honorarlisten oder -Verzeichnisse gelten nicht.
2) Das Honorar ist nach jedem Termin von dem Kunden in bar bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Impuls-Trainings bzw. der Senioren-Begleitung zu vereinbaren und im Vertrag festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Kunde unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Kunde 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann von Impuls-und-Training verlangt werden.
4) Termine, die von Impuls-und-Training abgesagt werden müssen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Impuls-und-Training und schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Impuls-Training bzw. eine Senioren-Begleitung außerhalb des Sitzes von Impuls-und-Training vereinbart, werden ggf. zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§7 Vertraulichkeit
1) Impuls-und-Training behandelt die Daten des Kunden vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche, Übungen und Aufgaben sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass Kunde zustimmen wird.
2) §7 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn Impuls-und-Training aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) §7 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Dienstleistung und Prävention persönliche Angriffe gegen Impuls-und-Training oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Impuls-und-Training führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. §7 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der Kunde ein detailliertes Protokoll über das Impuls-Training, bzw. die Senioren-Begleitung verlangt, erstellt Impuls-und-Training dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Impuls-Training bzw. der Senioren-Begleitung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungs-Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungs-Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.